Stand: April 2019
1. Anerkennung AGB
Mit dem Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der Angebote von betteryoga werden die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und sind Bestandteil dieses Vertrages.
2. Qualifiziertes Angebot
betteryoga bietet ein vielseitiges Angebot an wiederkehrenden offenen Klassen, Kursen und Workshops sowie individuellen Angeboten rund um Yoga, Entspannung, Stressbewältigung und verwandten Themen an. Diese Leistungen werden von ausreichend qualifizierten Lehrern und Referenten erbracht. Mit unseren Leistungen können wir Teilnehmer beispielsweise dabei unterstützen, sich selbst besser entspannen zu lernen und damit den individuell durch den Teilnehmer empfundenen Stress zu reduzieren, den Bewegungsapparat zu kräftigen und zu flexibilisieren sowie im Rahmen von Coachings sich persönlich weiterzuentwickeln. Wir stellen jedoch weder Diagnosen über medizinische/ pathologische Sachverhalte noch liefern wir Heil- oder anderweitige Erfolgsversprechen: betteryoga und die für betteryoga tätigen Lehrer und Referenten sind, soweit nicht anders bezeichnet, qualifiziert in ihrem Sachgebiet Yoga, Entspannung, Stressbewältigung und/oder verwandten Themen, aber sie sind keine Mediziner und ersetzen niemals die qualifizierte Einschätzung eines solchen.
3. Stundenplan & Öffnungszeiten
Der aktuelle Stundenplan kann jeweils aktuell auf der Webseite von betteryoga eingesehen werden. Der Stundenplan kann von Woche zu Woche variieren; es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Angebot zu einem wiederkehrenden festen Termin.
Das Yogastudio ist an 48 Wochen im Jahr geöffnet und die konkreten Öffnungszeiten pro Tag können dem Stundenplan auf der Webseite von betteryoga entnommen werden. Das Yogastudio öffnet i.d.R. 20-30 Minuten vor Kursbeginn. An gesetzlichen Feiertagen in NRW finden i.d.R. keine Kurse statt; Ausnahmen können dem Stundenplan entnommen werden. In Ferienzeiten NRW gilt ggf. ein geänderter (reduzierter) Stundenplan. Monatliche oder jährliche Zahlbeträge bei Mitgliedschaften werden auch für bzw. während der Schließzeiten von betteryoga fällig.
betteryoga behält sich vor, das Kursangebot bzw. die Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungs-/Umbauarbeiten sowie auch im Falle von krankheitsbedingten Ausfällen seitens der unterrichtenden Lehrer. In letzterem Falle wird betteryoga sich stets bemühen, einen Ersatz für den erkrankten Lehrer bereitzustellen.
betteryoga behält sich vor, Workshops und Präventionskurse kurzfristig abzusagen, sofern die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für diese Angebote nicht erreicht wird. In diesem Falle erstattet betteryoga abweichend von Punkt 10. bereits geleistete Zahlungen.
4. Räumlichkeiten
Die von betteryoga angebotenen Klassen und Kurse finden i.d.R. in den Räumlichkeiten Marktplatz 44, Hennef (Sieg), statt. Abweichende Räumlichkeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben (z.B. Outdoor) oder individuell mit dem/den Teilnehmer(n) vereinbart.
In den Räumlichkeiten von betteryoga besteht die Möglichkeit für Teilnehmer, sich umzuziehen und die Garderobe o.ä. zu deponieren. betteryoga rät davon ab, Wertgegenstände mit zur Teilnahme an unserem Angebot zu bringen. betteryoga übernimmt keine Haftung für diese und die Garderobe.
betteryoga schließt seine Räumlichkeiten ab, während eine Klasse, Kurs, Workshop o.ä. stattfindet.
5. Teilnahme am Angebot
Im Interesse aller Teilnehmer bittet betteryoga ausdrücklich darum, sich pünktlich vor Beginn der Klasse/ des Kurses/Workshops umgezogen im Übungsbereich einzufinden. Es besteht kein Anspruch darauf, nach dem offiziellen Beginn noch hineingelassen zu werden, um die anderen Teilnehmer nicht zu stören.
Aufgrund der Verletzungsgefahr trägt der Teilnehmer keinen Schmuck (auch keine offensichtlichen Piercings) während der Teilnahme an einer Klasse/Kurs/Workshop. Dies gilt umso mehr, sofern Aerial Tücher verwendet werden, da das Material beschädigt werden kann. Auch Kleidung mit Reißverschlüssen ist bei der Verwendung von Aerial Tüchern nicht zulässig.
Smartphones/Mobilfunkgeräte schaltet der Teilnehmer vor Beginn der Klasse/ des Kurses/Workshops aus oder stellt diese mindestens lautlos; selbiges gilt für Smartwatches und Fitnesstracker.
Zuwiderhandlungen können nach dem Ermessen des Lehrers zum Ausschluss des Teilnehmers führen.
betteryoga bietet den Teilnehmern flexible Teilnahme an unterschiedlichen Klassen an. Um zu verhindern, dass Teilnehmer vergeblich das betteryoga Studio zur Teilnahme an einer Klasse/Kurs/Workshop aufsuchen, da dieses bereits voll belegt ist, besteht für alle kostenpflichtigen Angebote die Möglichkeit, sich über die von uns genutzte Plattform eversports vorab online einen Platz in der gewünschten Klasse zu buchen.
Sofern eine getätigte Buchung doch nicht wahrgenommen werden kann, hat der Teilnehmer bis 24 Stunden vorher die Möglichkeit, diese wieder zu stornieren und den Platz für andere interessierte Teilnehmer wieder freizugeben. Sollte ein gebuchter Platz weder in Anspruch genommen noch rechtzeitig storniert werden, berechnet betteryoga den Nicht-Mitgliedern dies analog zu einer tatsächlichen Teilnahme. An Mitglieder appelliert betteryoga, ggf. ebenso rechtzeitig zu stornieren und somit anderen Interessenten eine Teilnahme zu ermöglichen und behält sich vor, bei wiederholter Nichtbeachtung vom Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags Gebrauch zu machen.
Die Vorab-Buchung eines Platzes in einer Klasse stellt eine Vereinfachung und einen Zusatznutzen für die Teilnehmer dar. Sie begründet jedoch keinen Rechtsanspruch seitens des Teilnehmers, unter allen Umständen einen Platz in der gebuchten Klasse zu bekommen.
Plätze in Präventionskursen und Workshops sind für Teilnehmer verbindlich nach Zahlungseingang bei betteryoga reserviert.
6. Personengebundener Vertrag
Jeder Einzelvertrag ist an die in diesem Vertrag genannte Person gebunden und nicht übertragbar.
7. Probestunde und Mini-Abo
Die Angebote Probestunde und Mini-Abo richten sich an Neukunden von betteryoga und können pro Person einmalig gebucht werden.
Sofern sich der Teilnehmer nach einer Probestunde am gleichen Tag für eine Mitgliedschaft bei betteryoga entscheidet, rechnet betteryoga die Kosten für die Probestunde auf den ersten Zahlbetrag des Maxi-Abos (Mitgliedschaft) bzw. auf das Flexi-Abo (8er-Karte) an.
Ein Mini-Abo berechtigt den Teilnehmer, innerhalb von 30 Tagen dreimal an beliebigen Klassen bei betteryoga teilzunehmen. Eine Verlängerung des Mini-Abos ist nicht möglich. Das Mini-Abo beginnt mit der Buchung der ersten Teilnahme an einer Klasse auf dieses Mini-Abo.
8. Flexi-Abo
Das Angebot Flexi-Abo berechtigt den Teilnehmer, innerhalb von 12 Wochen achtmal an beliebigen Klassen bei betteryoga teilzunehmen. Eine Verlängerung des Flexi-Abos ist nicht möglich. Das Flexi-Abo beginnt mit der Buchung der ersten Teilnahme an einer Klasse auf dieses Flexi-Abo.
9. Maxi-Abo (Mitgliedschaft)
Die (Erst-)Laufzeit von Verträgen zur Mitgliedschaft beträgt mindestens 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 6 Monate nach dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit. Vertragsbeginn ist das im jeweiligen Einzelvertrag angegebene Datum.
10. Zahlungsfälligkeit
Die Fälligkeit der Zahlung entspricht
a. bei Mitgliedschaften
• dem 15. eines Monats, sofern der Vertragsbeginn gem. Einzelvertrag vor oder an dem 15. dieses Monats liegt;
• dem 1. des Monats, der auf Datum des Vertragsbeginns gem. Einzelvertrag folgt, sofern der Vertragsbeginn nach dem 15. dieses Monats liegt.
Abweichend davon wird der 1. Zahlbetrag bei Mitgliedschaften sofort bei Vertragsschluss fällig.
b. bei allen anderen Angeboten dem Datum des Vertragsschlusses gem. Einzelvertrag.
Einmal geleistete Zahlungen werden von betteryoga nicht (auch nicht anteilig) zurückerstattet.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, monatlich wiederkehrende Zahlbeträge per Dauerauftrag an betteryoga zu überweisen.
11. Kündigung
Die Kündigung eines Vertrags muss schriftlich erfolgen und ist wie folgt möglich:
a. bei Mitgliedschaften beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
b. bei allen anderen Angeboten ist eine Kündigung nicht möglich.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gem. §314 BGB bleibt davon unberührt.
12. Verhinderung des Teilnehmers
Sofern der Teilnehmer seinen dauerhaften Wohnort an einen Ort verlegt, der weiter als 50km vom betteryoga Studio entfernt ist und sein Wohnort zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht bereits eine gleiche oder höhere Entfernung zum betteryoga Studio hatte, kann der Teilnehmer auf eigene Kosten und eigenen Aufwand und abweichend von Punkt 6. eine Person finden, die diesen Vertrag und die daraus entstehenden Verpflichtungen übernimmt.
Bei den Angeboten Workshop und Präventionskurs kann der Teilnehmer auf eigene Kosten und eigenen Aufwand und abweichend von Punkt 6. eine Person finden, die diesen Vertrag und die daraus entstehenden Verpflichtungen übernimmt.
Bei längerfristiger Krankheit (>4 Wochen) oder Schwangerschaft, die eine Teilnahme an den Angeboten von betteryoga unmöglich macht und die durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bescheinigt wird, kann die Laufzeit einer Mitgliedschaft sowie die Gültigkeitsdauer eines Flexi-Abos nach Rücksprache mit betteryoga ggf. kostenlos pausiert bzw. verlängert werden (nur ganze Kalendermonate). Die Kosten für ein ärztliches Attest trägt der Teilnehmer.
13. Präventionskurse
betteryoga bietet Präventionskurse an, die von der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert sind und deren Kosten durch den Teilnehmer ggf. von dessen Krankenkasse erstattet werden. Der Teilnehmer erhält dazu eine Teilnahmebestätigung, die er selbständig bei seiner Krankenkasse vorlegt. Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse des Teilnehmers ist nur möglich, wenn der Teilnehmer regelmäßig an dem Kurs teilgenommen hat; die detaillierten Bedingungen erfragt der Teilnehmer bei seiner Krankenkasse. Es besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers, versäumte Termine eines gebuchten Präventionskurses nachholen zu können.
Die Nutzung des Angebotes „Präventionskurs“ ist nicht verrechenbar mit einer evtl. bestehenden Mitgliedschaft o.ä. des Teilnehmers, sondern immer separat zu buchen und zu bezahlen (dies ist eine Vorgabe der zentralen Prüfstelle für Prävention).
14. Individuelle Angebote
betteryoga bietet individuelle Angebote an (Privatstunde/Personal Yoga, Chakracoaching o.ä.), die vom Teilnehmer nach Absprache mit betteryoga gebucht werden können. Termin, Ort und Inhalt werden in gegenseitigem Einverständnis vereinbart. Der Teilnehmer bestätigt die Buchung per E-Mail; erst nach dieser Bestätigung ist der Termin fest gebucht. Gebuchte Termine können bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder No-Show wird der vereinbarte Zahlbetrag für die Dauer des gebuchten Termins fällig.
15. Selbstverantwortung
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass er auf eigene Verantwortung an den Angeboten von betteryoga teilnimmt und dass selbst dafür verantwortlich ist, vor der Inanspruchnahme des Angebotes von betteryoga durch ärztlichen Rat zu klären, ob seine Teilnahme am Angebot von betteryoga mit seinem Gesundheitszustand vereinbar ist.
Generell setzt betteryoga bei Nutzung der Angebote normale physische und psychische Gesundheit der Teilnehmer voraus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, frühere und bestehende Erkrankungen und Einschränkungen sowie eine mögliche Schwangerschaft vor Teilnahme an den Angeboten von betteryoga anzugeben. Im Zweifelsfalle behält betteryoga sich vor, eine ärztliche Unbedenkllichkeitbescheinigung einzufordern. Die dadurch möglicherweise entstehenden Kosten trägt der Teilnehmer.
16. Haftung
betteryoga sorgt für eine ordnungsgemäße Funktion der zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände. betteryoga haftet jedoch nicht für Gesundheitsschäden, die Teilnehmer aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten (u.a. auch der Nicht-Beachtung von Anweisungen des Lehrers) erleiden.
17. Änderung von Mitgliedsdaten
Der Teilnehmer wird Änderungen seiner persönlichen Daten wie Adresse oder Bankverbindung unverzüglich betteryoga textlich mitteilen. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
18. Schüler und Jugendliche
Die Teilnahme am Angebot von betteryoga ist möglich ab der Vollendung des 14. Lebensjahres des Teilnehmers. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten im Einzelvertrag notwendig. Die Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, den minderjährigen Teilnehmer über die Bestimmungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuklären.
19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Siegburg.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder zu einem späteren Zeitpunkt unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.